| Für die von uns betreuten Objekte übernehmen wir die Anlieger- und Eigentümerpflichten für die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte und melden dies dem zuständigen Ordnungsamt. Unsere Leistungen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Vorgaben unserer Auftraggeber. Sie beinhalten das Räumen von Schnee, das Ausbringen von Streugut bei Glätte und die Streugutbeseitigung. Gemeinsam mit unserer Haftpflichtversicherung übernehmen wir die Verantwortung zur Klärung von Ansprüchen aus Glätteunfällen. |
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